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01.01.2007 - Klarstellung und Einzelheiten zur Entfernungspauschale ab dem 01.01.2007
Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung, Arbeits- und Betriebstatte können ab dem 01.01.2007 nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer steuerlich geltend gemacht werden.
Diese Änderung wurde dazu genutzt, einige weitere Anpassungen und Klarstellungen beim Ansatz der Entfernungspauschale umzusetzen.
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